Sichtbehinderungen im öffentlichen Strassenraum können zu gefährlichen Verkehrssituationen führen. Wir erklären Ihnen, worauf man bei Bepflanzungen entlang von öffentlichen Straßen achten muss.
Verkehrsunfälle entstehen häufig durch Sichtbehinderungen, die im Straßenraum vielfältig sein können. Parkende Autos können beispielsweise die Sicht auf Kinder am Straßenrand blockieren, während Werbetafeln, Container oder ähnliche Objekte die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer einschränken. Auch Bepflanzungen – sei es auf privatem Grundstück oder im öffentlichen Raum – können ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie nicht richtig geplant oder gepflegt werden.
Bäume und Sträucher in Strassennähe – was Sie darüber wissen sollten
Was gilt es zu beachten, wenn Bäume und Sträucher von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Strassenraum wachsen? Der Abstand von Bepflanzungen zu öffentlichen Strassen und Plätzen ist in der Regel in den kantonalen Verordnungen sowie den Bau- und Straßenbaugesetzen geregelt. Diese Vorschriften können jedoch je nach Kanton variieren. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Richtlinien des Kantons Bern.
Bedeutung des Lichtraumprofils
Das Lichtraumprofil bezeichnet den Bereich über und um die Straße herum, der für den ungehinderten Verkehr, insbesondere für Fahrzeuge und Fußgänger, freigehalten werden muss. Die Einhaltung der Lichtraumprofile sorgt für folgende Punkte:
Fahrzeuge: Lkw, Busse und andere große Fahrzeuge sicher und ohne Hindernisse die Straße passieren können.
Sichtlinien: Die Sicht für Fahrer, Fußgänger und Radfahrer nicht durch überhängende Äste oder dicht wachsende Hecken eingeschränkt wird.
Sicherheit: Verkehrszeichen, Ampeln und andere wichtige Infrastruktur nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.
Zu beachtende Regeln für den Schnitt
Bäume, Hecken und Sträucher, die als Grundstücksabgrenzung dienen, müssen seitlich einen Abstand von mindestens 50 cm zum Fahrbahnrand haben.
Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen.
Über Fuss-, Geh- und Radwegen muss in der Regel eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Diese Masse müssen insbesondere auch bei Schneelast eingehalten werden.
Ebenso darf die Wirkung von Strassenbeleuchtungen nicht beeinträchtigt werden. Verkehrsschilder sowie Verkehrsspiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.
Wünschen Sie sich eine Beratung zum Lichtraumprofil?
Stefan Frautschi
Leiter Unterhalt
077 525 08 85
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